VL Sparen über Vermögenswirksame Leistungen
Für das sogenannte VL-Sparen über die Vermögenswirksame Leistungen sind Fondssparpläne besonders beim langfristigen Vermögensaufbau beliebt.
Über Zeiträume von mehreren Jahren sind die Renditen, die mit
VL Sparen über Investmentfonds erzielbar sind, ungleich höher als im Rentenbereich oder bei konventionellen Banksparplänen. Historisch gesehen waren
Renditen von über 10 Prozent jährlich keine Seltenheit. Daher nutzen immer mehr Arbeitnehmer verwenden die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers zum Vermögensaufbau mit einem Fondssparplan.
Vermögenswirksame Leistungen sind Zahlungen, die tarifvertraglich oder im Arbeitsvertrag vereinbart sind und vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt werden.
Die Höhe der Vermögenswirksamen Leistungen zum sparen hängt stark von der Branche und dem Unternehmen ab und kann bis zu 40 Euro monatlich betragen. Die Leistungen werden monatlich zusammen mit dem Gehalt bezahlt und vom Arbeitgeber direkt in das angegebene Anlagekonto überwiesen.
Der
Staat fördert den Vermögensaufbau mittels Fondssparplan mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage. Dabei handelt es sich um eine staatliche Zahlung, die 18 Prozent der monatlich eingezahlten Vermögenswirksamen Leistungen beträgt und jährlich gezahlt wird. Aus dem maximal förderbaren Betrag von 400 pro Jahr, ergibt sich somit ein Förderbetrag von bis zu 76 Euro. Die Arbeitnehmersparzulage muss vom Arbeitnehmer jährlich im Rahmen der Steuererklärung gestellt werden.
Eine
staatliche Förderung bei VL-Sparen über den angegebenen Mindestbetrag ist aber nicht möglich. Außerdem müssen noch andere Voraussetzungen erfüllt werden, damit die staatliche Förderung bezahlt wird. So darf das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden einen Maximalbetrag von 17.900 Euro nicht überschreiten. Bei Eheleuten liegt die Höchstgrenze bei 35.800 Euro. Es können nur Personen gefördert werden, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Zwar konnten Anleger in den vergangenen Jahren mit dem
VL-Sparen vergleichsweise geringe Erträge erwirtschaften, allerdings boten historisch betrachtet gerade solche Phasen die
besten Einstiegsgelegenheiten. Daher machen Sparer garantiert keinen Fehler, wenn sie sich zum Abschluss eines VL Sparplans entscheiden. Außerdem ist ein „langer Atem" beim Sparen mittels VL Sparplan das "A und O".
Viele Banken und Fondsgesellschaften bieten bereits ab einer monatlichen Rate von 50 Euro einen VL Sparplan an. Sodass sich das VL Sparen über die vermögenswirksamen Leistungen anbietet.
Sofern die Höhe der VL unter dem Mindestbetrag liegt, kann der Arbeitnehmer die VL einfach aufstocken.
Beim VL Sparen kann der Anleger einen beliebigen Fonds auswählen, in den regelmäßig gespart werden soll. Auch ein Wechsel des Fonds ist unter Umständen möglich, wenn auch nicht immer sinnvoll. Gegenüber einem Aktiensparplan bietet der VL Sparplan zwei große Vorteile. Zum einen besteht die Möglichkeit der staatlichen Förderung und zum anderen sind die
Kosten für den Kauf der Fondsanteile wesentlich geringer, als bei der regelmäßigen Order von Aktien. Außerdem kommt dem VL Sparer zu Gute, dass Fonds das angelegte Kapital breit streuen können, was bei der Anlage in eine Einzelaktie nicht möglich ist. Dadurch verringern sich die Risiken der Anlage erheblich. Allerdings ist zum
Ende des Jahres 2008 ein großer Vorteil des weggefallen: Mit der Einführung der Abgeltungssteuer sind die Kursgewinne aus der Anlage in Investmentfonds auch nach 12 Monaten voll steuerpflichtig. Die alte Regelung, nach der Kursgewinne nach einer Spekulationsfrist steuerfrei waren, gilt demnach nicht mehr.
Gegenüber anderen Sparformen bietet das VL Sparen einen entscheidenden Vorteil:
Die staatliche Förderung liegt mit 18 Prozent gut doppelt so hoch. Denn für Bausparverträge und Sparpläne liegt die staatliche Arbeitnehmersparzulage nur bei 8,8 Prozent. Neben dem VL Sparplan haben Sparer auch die Möglichkeit, in Lebensversicherungen, Banksparpläne oder Bausparverträge zu besparen.